Liebe Gäste,
herzlich willkommen auf unserer Homepage
Umsetzung der Coronaverordnung
aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Banden-Württemberg gelten in unserem Restaurant die tagesaktuellen Regeln.
Link: Aktuelle Verordnung des Landes
Ab 03.04.2022 entfallen die meisten Anti-Corona-Maßnahmen für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg
Konkret bedeutet dies z.B.: keine Pflicht zu 3G-Zugangskontrollen mehr, keine Maskenpflicht für Gäste, keine Abstandsregelungen und keine Personenzahl-Begrenzungen bei Feiern und Veranstaltungen.
Es wird empfohlen weiterhin einen Mund- und Nasenschutz zu tragen!
Bleiben Sie gesund!! Ihr Team Neuwirtshaus.